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Vermietung von Wohnimmobilien

Am 01. Juli 2015 trat das durch den Gesetzgeber festgelegte Bestellerprinzip in Kraft. Dies bezieht sich aktuell ausschließlich auf die Vermietung von Wohnimmobilien: Derjenige, der den Makler zu Rate zieht und ihn beauftragt, zahlt dessen Provision. In der Praxis ist dies meist der Eigentümer, da das Bestellerprinzip grundsätzlich darauf abzielt, den Mieter finanziell zu entlasten.

Meine Beratung legt den Grundstein für eine langfristige Beziehungen von Vermietern und Mietern- im Fünfseenland und in München. Jede Immobilie hat einzigartige Eigenschaften in Bezug auf das Objekt, das Umfeld, die Infrastruktur, die Marktsituation und das lokale Preisgefüge. Meine Aufgabe ist es, den Mieter zu finden, für den diese Parameter ebenso passen wie für Sie als Eigentümer.

Meine Leistungen für Sie als Eigentümer:

  • Besichtigung des Objekts und Sichtung aller Unterlagen
  • Erstellen ansprechend inszenierter Fotos
  • Beschaffung des Energieausweises
  • Vermarktung über die gemeinsam festgelegten Vertriebswege
  • Koordinierung und Durchführung der Besichtigungen
  • Prüfung der Bonität der Mietinteressenten
  • Koordinierung bei Erstellung des Mietvertrages
  • Objektübergabe mit Protokoll
Vermietung von Wohnimmobilien
Eine Neuvermietung bedeutet immer eine langfristige Bindung zur Sicherung Ihres Kapitals. Ich unterstütze Sie dabei.

Meine Leistungen