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Der Maklervertrag - das sollten Sie beachten

Haben Sie sich entschieden, für den Verkauf Ihrer Immobilie einen Makler zu beauftragen, sollten Sie den Rahmen dafür möglichst genau definieren und vor allem schriftlich festhalten, am besten in Form eines Maklervertrages. Hier gibt es drei Möglichkeiten.

Einfacher Maklerauftrag

Mit dem einfachen Maklerauftrag geben Sie einem oder mehreren Maklern die Erlaubnis, das Objekt am Immobilienmarkt anzubieten. Auch Sie selbst als Verkäufer können tätig werden und einen Verkauf in Eigenregie herbeiführen.

Diese Form des Vertriebs ist einerseits für den potentiellen Käufer verwirrend, wenn ihm ein und dasselbe Objekt von verschiedenen Seiten angeboten wird. Andererseits birgt es auch eine Übersättigung und der Kunde fragt sich, warum ihm genau diese Immobilie immer wieder angeboten wird. Und es ist unklar- wer kümmert sich hier eigentlich federführend?

Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag sieht vor, dass Sie ausschließlich einen Makler beauftragen, aber parallel auch weiterhin tätig werden und die Immobilie verkaufen können.

Qualifizierter Alleinauftrag

Der qualifizierte Alleinauftrag bietet am meisten Klarheit und Sicherheit. Sie beauftragen einen Makler, der alleinig und exklusiv Ihre Immobilie vermarktet. Der Verkauf darf während dieser Zeit auch nicht von Ihnen herbeigeführt werden. Im qualifizierten Alleinauftrag ist genauestens geregelt, dass der Makler für Sie tätig werden muss und welche Maßnahmen er konkret für einen erfolgreichen Verkauf ergreift.

Maklervertrag

Haben Sie Fragen zum Maklervertrag? Ich gebe Ihnen ausführliche Informationen hierzu und sende Ihnen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Vertragsmuster.

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